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Die Regierung hat einige Anti-Teuerungs-Maßnahmen beschlossen, aber es ist wirklich nicht leicht, dabei den Überblick zu behalten. Wir haben für Sie alle Infos darüber, welche Unterstützungen es gibt und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

    Erhalte ich den Teuerungsausgleich, wenn ich Weiterbildungsgeld beziehe?

    Leider nein. Den Teuerungsausgleich erhalten nur Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Umschulungsgeld beziehen, nicht aber jene, die Weiterbildungsgeld bekommen. Die Arbeiterkammer hat wiederholt darauf hingewiesen, dass auch Bezieher:innen von Weiterbildungsgeld beim Teuerungsausgleich berücksichtigt werden müssen, das wurde aber leider nicht umgesetzt.

    HintergrundSiehe BGBl. I Nr. 93/2022, Artikel 8 - Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977

    Bekomme ich als Pensionist:in die 300 Euro Teuerungsausgleich und was muss ich dafür tun? 

    Ausgleichszulagen-Bezieher:innen haben im Jahr 2022 insgesamt dreimal eine Einmalzahlung bzw. einen Teuerungsausgleich erhalten, insgesamt waren das 600 Euro.

    Im September 2022 haben die Pensionist:innen, die im Juni 2022 Anspruch auf Ausgleichszulage hatten, einen Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro erhalten. Der Teuerungsausgleich wurde mit der August-Pension am 1. September 2022 ausbezahlt und scheint mit „TEUERUNG300,00“ auf dem Zahlungsbeleg auf.

    Alle Pensionist:innen mit einer Gesamtpension bis zu maximal 2.250 Euro haben außerdem von der PVA im September 2022 außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 500 Euro erhalten. 

    Bekomme ich als Pensionist:in die 500 Euro Einmalzahlung?

    Die Einmalzahlung bekommen alle Pensionist:innen mit einer monatlichen Pension bis zu 2.250 Euro. Sie wurde im September 2022 mit der Augustpension gemeinsam von der PVA ausbezahlt.

    Die Höhe der Einmalzahlung ist gestaffelt, sie beträgt maximal 500 Euro. Die Staffelung richtet sich nach der Steuer- und Abgabenlast. Deshalb erhalten niedrige Pensionen eine geringere Einmalzahlung. Für alle Pensionist:innen, die zwischen 1.200 Euro und 1.799,99 Euro an monatlicher Pension erhalten, beträgt die Einmalzahlung 500 Euro. Ab 1.800 Euro sinkt die Einmalzahlung wieder ab.

    Information zu aktuellen Einmalzahlungen finden Sie hier. 

    Die Einmalzahlung ist unabhängig vom Klimabonus und wird zusätzlich ausbezahlt.

    Zusätzlich gibt es noch steuerrechtliche den Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen, die keine Einmalzahlung erhalten, sollten am besten die Expert:innen aus der Steuerabteilung ergänzen.

    Auch Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Steuern. Wird auch hier die kalte Progression zu tragen kommen? 

    Ja, denn auch Pensionist:innen fallen unter die Lohn- und Einkommenssteuer. Die künftige Anpassung der Steuertarifstufen wird daher auch bei den Pensionen wirksam. Die anzupassenden Beträge werden mit zwei Drittel der Inflationsrate jährlich automatisch valorisiert. Für das verbleibende Drittel wird die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen für Bezieher:innen von Einkünften festzulegen.

    Welche Unterstützung bekommen Familien aufgrund der Teuerung? 

    Für Bezieher:innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. Dieses Geld wird im August ausgezahlt.

    Der Familienbonus soll schon im Jahr 2022 auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

    Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 Euro auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

    Erhalte ich den Klimabonus auch, wenn ich in Pension, arbeitslos oder in Weiterbildung bin? 

    Ja, Anspruch auf den Klimabonus haben alle Personen, die im Kalenderjahr an zumindest 183 Tagen im Inland ihren Hauptwohnsitz (mit der entsprechenden Meldung) hatten.

    Für 2022 Klimabonus beträgt der Klimabonus einheitlich 250 Euro pro Person (statt wie bisher 100 Euro bis 200 Euro regional gestaffelt). Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 Euro pro Person, also in Summe 500 Euro. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen jeweils die Hälfte – also in Summe 250 Euro. Ausgezahlt wird der Klimabonus im September oder Oktober. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.

    Für weitere Fragen hat das Klimaministerium eine eigene Servicestelle eingerichtet.

    Ich habe ein Kind bekommen. Bekomme ich den Klimabonus auch für mein Baby? 

    Die Frist, dass man zumindest 183 Tage in Österreich den Hauptwohnsitz haben muss, gilt auch für Kinder.

    Das bedeutet:

    Babys ab einem Alter von 183 Tagen, die bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben Anspruch auf den Klimabonus. Sind es weniger als 183 Tage gibt es den Anspruch leider erst im Folgejahr. Wurde das Baby im ersten Halbjahr 2022 geboren, galt diese Voraussetzung bei der Datenabfrage im Juli noch nicht als erfüllt. Der Klimabonus für das Baby wird daher im zweiten Schwung im Februar 2023 ausgezahlt.

    Für weitere Fragen hat das Klimaministerium eine eigene Servicestelle eingerichtet.

    Ich habe den Klimabonus als Gutschein bekommen, möchte aber Bargeld. Wie komme ich dazu?

    Sie können bei der Bank 99 die Gutscheine in Bargeld umtauschen.

    Die Standorte finden Sie hier: https://bank99.at/standorte

    Obwohl meine Kontonummer auf FinanzOnline hinterlegt ist, wurden mir die Gutscheine zugeschickt. Ich möchte lieber eine Überweisung. Was kann ich tun? 

    Das BMK zieht für die Auszahlung des Klimabonus nur seit 1. Jänner 2020 aktualisierte Kontodaten heran. Die Aktualisierung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder eine tatsächliche Änderung der Kontoverbindung oder Auszahlung auf das betreffende Konto nach dem 1. Jänner 2020. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung „(Steuerausgleich“) gemacht haben.

    Gab es keine entsprechende Aktualisierung, wurden automatisch die Gutscheine versandt. Diese können Sie auf vielfältige Art einlösen. Unter diesem Link finden Sie Geschäfte in Ihrer Nähe, die die Gutscheine akzeptieren.

    Eine Änderung auf Überweisung ist leider nicht möglich. Sollten Sie trotzdem die Gutscheine lieber in Bargeld umtauschen wollen, können Sie das bei der Bank 99 machen.

    Die Standorte finden Sie hier: https://bank99.at/standorte

    Die Gutscheine wurden an die falsche Adresse geschickt. Was kann ich tun?

    Schicken Sie eine Kopie Ihres aktuellen Meldezettels an die Servicestelle. Das können Sie mit dem Formular unter diesem Link machen: https://www.klimabonus.gv.at/kontakt/ 

    Der Gutschein wird dann an die neue Meldeadresse versandt.

    Ich bin seit mehr als 6 Monaten in Österreich gemeldet, habe aber keinen Klimabonus erhalten. Warum?

    Alle Menschen, die im Anspruchsjahr zumindest 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, erhalten den Klimabonus – bei rechtmäßigem Aufenthalt und unabhängig von Herkunft oder Staatsbürgerschaft. Bei einigen Gruppen von EU-Staatsbürger:innen beziehungsweise Drittstaatsangehörigen kommt es derzeit noch zu Problemen bei der automatisierten Anspruchsprüfung durch das Innenministerium. Bei den Betroffenen erfolgt die Auszahlung ab Februar 2023. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern um die Nachzahlung für 2022.

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