Was ist die Grundversorgung und wie funktioniert sie?
Wenn Sie sich gegenüber einem Strom- oder Gasanbieter auf das Recht zur Grundversorgung berufen, dann muss dieser Sie mit Energie beliefern. Die Lieferung darf nicht eingestellt werden, solange Sie die Rechnungen für die Energie und die Netznutzung bezahlen. Auch wenn Sie sich gegenüber Ihrem bisherigen Energieanbieter auf die Grundversorgung berufen und bei diesem noch offene Rechnungen haben, darf er Sie deswegen nicht ablehnen. Die ausständigen Rechnungen sind aber trotzdem zu bezahlen.
Sie können sich aber auch gegenüber jedem anderen Energieversorger auf die Grundversorgung berufen. Die Landesenergieversorger sind jedoch meist nur verpflichtet Kund:innen im eigenen Landesgebiet mittels Grundversorgung zu versorgen.
Der Tarif für die Grundversorgung entspricht jenem Tarif, den die meisten Kund:innen des Energieanbieters bezahlen und wird auf der Website des Energieanbieters veröffentlicht. Dieser kann günstiger ODER teurer sein als Ihr bisheriger Tarif.
Der Energieversorger ist bei der Grundversorgung berechtigt, eine monatliche Teilzahlung im Voraus zu verlangen (als Kaution). Wenn Sie die Energierechnungen immer pünktlich bezahlen, dann bekommen Sie die Kaution nach 6 Monaten wieder zurück.
Sie können auch die Installation eines Vorauszahlungszählers verlangen. Österreichweit kommen hier sehr unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Dieser ermöglicht es Ihnen, eine bestimmte Energiemenge im Voraus zu kaufen. Die Installation eines solchen Zählers ist kostenpflichtig. Der Prepaymentzähler ist ein anderer Weg wie das Geld zum Energieversorger kommt (zum Beispiel: Aufladung am Terminal). Es wird jedoch im Hintergrund eine normale Abrechnung erstellt. Ob die Voreinstellung des Prepaymentzählers ausreicht die Abrechnung zu begleichen, sieht man erst wenn die Abrechnung erstellt wurde. Es ist also auch möglich, trotz Prepaymentzähler eine Nachforderung zu haben.
Zur Grundversorgung ist grundsätzlich zu sagen, dass sie kein Instrument für Jede und Jeden ist, um sich Geld zu sparen. Die Grundversorgung ist ein letztes Sicherheitsnetz für Menschen, die es sich nicht mehr leisten können, ihre Wohnung mit Strom und Gas zu versorgen. Denn aufgrund der derzeitigen Energiekrise können finanzielle Probleme jeden treffen.
Es geht dem Gesetzgeber darum, Menschen die ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, weiterhin eine Möglichkeit zur Versorgung mit Energie zu ermöglichen. Einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Grundversorgung ist, dass eine Vorauszahlung in Höhe einer monatlichen Teilzahlungsrate geleistet wird. Wenn Sie also beispielsweise in Ihrem laufenden Gasliefervertrag in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, dann haben Sie das Recht sich auf die Grundversorgung zu berufen.
Wenn Sie sich allerdings in keiner finanziellen Notlage befinden und Sie über einen aufrechten Liefervertrag verfügen, so kann Sie ihr Lieferant unter Umständen ablehnen. Es gibt derzeit auch noch keine höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung auf Grundversorgung, wenn keine finanzielle Notlage vorliegt.
Ab Dezember 2022 wird die Strompreisbremse viel Druck bei den Stromkosten herausnehmen. Denn die 10 Cent pro kWh netto, die die Menschen für Strom bis zu 2.900 kWh mit der Strompreisbremse bezahlen werden, liegen deutlich unter den derzeit angebotenen Grundversorgungstarifen. Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier auf unserer Seite.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Strom- oder Gasrechnungen zu zahlen, finden Sie hier wertvolle Tipps: Probleme, die Strom- und Gasrechnung zu zahlen? | Arbeiterkammer